Bereits bei einem Erreichen des technischen Maßnahmewerts für Legionellen mit 100 KBE in 100 ml Trinkwasserprobe (KBE = koloniebildende Einheiten ) ist der Inhaber oder Betreiber einer mit Legionellen kontaminierten Trinkwasseranlage gemäß § 51, Absatz 1 neuer Trinkwasserverodnung gesetzlich dazu verpflichtet, unverzüglich eine Risikoabschätzung (ehemals Gefährdungsanalyse) für die betroffene Anlage durchzuführen.
Die Risikoabschätzung ist nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Form eines unabhängigen, schriftlichen Gutachtens anzufertigen.
Gesetzliche Grundlage zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse für Trinkwasser-Installationen nach einem Befall mit Legionellen ist die Vorgabe aus der Trinkwasserverordnung unter dem Paragraf § 51 (1) TrinkwV. Hier wird verbindlich gefordert:
"..Wird in einer Trinkwasser-Installaion (...) der technische Maßnahmewert für den parameter Legionella spe. erreicht, so hat der Betreiber der Wasserversorungsanlage, in der sich die
Trinkwasser-Instalation befindet, unverzügliich":
Bereits bei erstmaligen Erreichen des technischen Maßnahmewertes für Legionellen mit über 100 KBE/100 ml Legionellen ist eine Risikoabschätzung (Gefährdungsanalyse) für die betroffene Trinkwasser-Installation verbindlich durchzuführen.
Neben der gesetzlich verpflichtenden Risikoabschätzung nach einem Legionellenbefall ist es sinnvoll und empfehlenswert eine freiwillige, systemorientierte Gefährdungsanalyse für eine Trinkwasser-Installation durchzuführen.
So können Schwachstellen und Risiken in einer Trinkwasser-Installation bereits frühzeitig erkannt und beseitigt werden, bevor es zu mikrobiologischen Problemen in dem Trinkwassersystem kommt.
Über unser Sachverständigenbüro für Trinkwasserhygiene (TWH) erstellen wir hierzu professionelle Gefährdungsanalyen für Trinkwasser-Installationen nach den Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung), der neuen hygienisch-technischen Regel zur Durchführung von Gefährdungsanalysen VDI/BTGA/ZVSHK 6023 -Blatt 2 und den Vorgaben der Trinkwasserverordnung.
Falls Sie Fragen haben oder eine Beratung zur Anfertigung einer Gefährdungsanalyse für Ihre Trinkwasser-Installation wünschen, so stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Service-Hotline : 0800 - 000 - 5704
(Anruf kostenfrei)